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Aktuelle Hinweise

 

Anpassungen der Schulungsanforderungen für Personal mit Tätigkeiten im „Sicherheitsbereich Vorfeld“ zum 01. Juli 2022

Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) hat umfangreiche Anpassungen der Vorgaben für alle sich auf den sogenannten Bewegungsflächen, also auf Vorfeldern und Rollfeldern tätigen Personen, vorgenommen. Diese Vorgaben sind nicht nur für jeden, der dort seiner dienstlichen Aufgabe nachgeht verbindlich, sondern insbesondere durch die Flughafen Düsseldorf GmbH (FDG) als Flugplatzbetreiber umzusetzen und deren Einhaltung sicherzustellen.

Die FDG nimmt daher zum 01. Juli 2022 folgende Anpassungen in den Ramp Safety Trainings für Personen, die den Sicherheitsbereich Vorfeld betreten, vor:

  • Erstbeschäftigte nehmen an einer Initialschulung im Präsenzverfahren teil, die wöchentlich stattfindet. Während der Schulung wird in gezielt geführten Dialogen festgestellt, ob die erforderlichen Lerninhalte verstanden wurden. Eine objektive Ergänzung dieser Nachweismethode ist die zum Abschluss folgende kurze Lernzielerfolgskontrolle (Test-A), die schriftlich per Single-Choice (eine aus mehreren Antwortmöglichkeiten) durchzuführen ist. Diese Lernzielerfolgskontrolle muss zu 70 Prozent bestanden werden, um für die Teilnahme an der Schulung ein Zertifikat zu erhalten.
  • Die Gültigkeit des Zertifikats beträgt 24 Monate (statt wie bisher 5 Jahre).
  • Auffrischungen können wie bisher entweder durch Wiederholung der Initialschulung oder als sogenanntes Recurrent-Training (Webtraining/WBT) erledigt werden, um die Gültigkeit des Ramp Safety Trainings um weitere 24 Monate zu verlängern. Wird das Training bis zu 3 Monate vor dem bisherigen Gültigkeitsdatum absolviert, beginnt der neue Zeitraum von 24 Monaten erst an diesem bisherigen Gültigkeitsdatum.
  • Abwesenheiten werden jetzt in zwei Zeiträumen unterschieden:
     
    • Abwesenheiten oder Einsätze außerhalb des Vorfeldbereichs für eine Dauer zwischen 3 und 12 Monaten erfordern die Teilnahme an einem sogenannten Refresher-Training. Dieses steht jeder Person mit Vorfeldberechtigung im Webtrainingsportal dauerhaft und kostenfrei zur Verfügung und ist als „Read & Sign“-Einheit ausgelegt, bei der der Betrachter ein Dokument liest und die Kenntnisnahme per Klick dokumentiert. Ziel ist die Vergegenwärtigung der wichtigsten Sicherheitsregeln. Eine Anrechnung auf die Gültigkeit des Ramp-Safety-Zertifikats ist nicht möglich.
       
    • Abwesenheiten oder Einsätze außerhalb des Vorfeldbereichs für eine Dauer von mehr als 12 Monaten machen eine erneute Teilnahme an einer Initialschulung erforderlich. Eine Ersetzung dieser Vorgabe durch die Teilnahme an einem Recurrent-Training oder Refresher-Training ist nicht zulässig.


Im Falle von Abwesenheiten oder Tätigkeitsunterbrechungen mit der o. g. Dauer sind die Unternehmen bzw. (Haupt-) Arbeitgeber, die die jeweilige Person einsetzen, vor dem erneuten Einsatz für die Sicherstellung der Teilnahme an dem jeweils erforderlichen Training verantwortlich!

 

Bitte beachten Sie unbedingt:

  • Alle nach dem 30. Juni 2022 absolvierten Ramp Safety Trainings haben eine Gültigkeit von max. 24 Monaten. Bis dahin durchgeführte Einheiten bleiben - wie auf dem Zertifikat aufgedruckt - 5 Jahre gültig.
  • Ein nicht (mehr) gültiges Ramp Safety Zertifikat führt zur Zurücknahme der Zutrittsgenehmigung zu allen Sicherheitsbereichen. Eine separate Sperrung der Zugänge zum Sicherheitsbereich Vorfeld ist in diesem Fall nicht möglich.
  • Die Entgelte richten sich nach dem jeweils gültigen Leistungsverzeichnis. (www.dus.com)
  • Alle Verfahren werden auch künftig in den neuen Zulassungsregeln, der FBO und dem Flugplatzhandbuch beschrieben sein.

 

Das dazu veröffentlichte Rundschreiben können Sie hier herunterladen.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei unserem Bereich Zulassung und Zertifizierung (HEZ) unter verkehrstraining@dus.com oder telefonisch unter +49 (0)211 421-2428.

 


Abschaffung der "Kombinierten Unterweisung Ramp Safety Training und Luftsicherheitsschulung"

Ab dem 01.01.2022 wird die Flughafen Düsseldorf GmbH die "Kombinierte Unterweisung Ramp Safety Training und Luftsicherheitsschulung" in der bisher bekannten Form nicht mehr anbieten können. Die Unterweisungen "Luftsicherheitsschulung" und "Ramp Safety Training" stehen Ihnen ab diesem Datum selbstverständlich noch separat im Wochenrhythmus zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass für Mitarbeiter, die jede der beiden Schulungen für den Erhalt des Flughafen-Lichtbildausweises benötigen, künftig also zwei separate Anmeldungen vonnöten sind. Die Reihenfolge und der zeitliche Abstand der Schulungen sind Ihnen freigestellt.

Auskünfte geben wir gern unter verkehrstraining@dus.com.


Vordrucke für die Beantragung von Betriebsführerscheinen (BFS)

Die Vordrucke zur Beantragung eines Betriebsführerscheins finden Sie nun direkt auf dieser Seite unter dem Menüpunkt "Download". Auskünfte geben wir gern unter per E-Mail verkehrstraining@dus.com oder auch telefonisch unter +49 (211) 421 2428.


Neues Design für alle unsere Webtrainings

Wir Ihnen unsere Webtrainings in einem neuen Design an. Die Nutzung ist nun auch mit mobilen Endgeräten wie Notebooks oder Tablets möglich. Bitte nutzen Sie die Kurzanleitung zur Bearbeitung Ihrer Kurse. Selbstverständlich stehen wir für Fragen gern zur Verfügung. Bitte beachten Sie auch weiterhin, dass der Zugang (Login) jedesmal nur über den Eventkalender erfolgt. Auch direkt nach dem Logout ist eine Wiederanmeldung nur über den Eventkalender möglich. Schließen Sie bitte vor dem Login alle Browser-Fenster und öffnen Sie einen "frischen" Browser.
 


Anmeldeverfahren

Eine Anmeldung zur Luftsicherheitsschulung ist erst möglich nachdem die Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) des Teilnehmers durch die Behörde erfolgreich zurückgemeldet worden ist. Die bloße Beantragung der ZÜP genügt für eine verbindliche Buchung nicht. Wir bitten Sie, das in Ihrer Personalplanung zu berücksichtigen.


Überprüfung des Wissenstransfers

Die FDG ist im Rahmen der Luftsicherheitsschulung dazu verpflichtet, die vorgegebenen Lehrinhalte lückenlos an die Teilnehmer zu vermitteln. Die von
der Bezirksregierung zugelassenen Ausbilder haben dafür Sorge zu tragen, dass diese Inhalte von den Teilnehmern verstanden worden sind.
Um den erfolgreichen Wissenstransfer der zu vermittelnden Inhalte sicherzustellen und ggf. offene Fragen zu klären, führt wird die FDG daher
eine kurze, schriftliche Übung durch.

 


Der Bereich Zulassung und Zertifizierung der Flughafen Düsseldorf GmbH
inkl. der Schulungsräume befindet sich in der alten Fracht, Frachstr. 12, Eingang N, 2. OG.
Bitte beachten Sie bei der Buchung Ihrer Präsenztrainings den angegebenen Schulungsort und den
Lageplan in der Buchungsbestätigung!
 

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